Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz wird im Arbeitseinsatz unterschiedlich stark beansprucht. Mechanische Beanspruchungen sind einfach zu erkennen. Aber auch unscheinbar wirkende Verschmutzungen können auf Material, Haltbarkeit und Belastbarkeit Einfluss nehmen.
Zusätzlich erfordern die Änderungen der PSA-Verordnung (EU 2016/425) stärkere Kontrollen für Persönliche Schutzausrüstung. Die entsprechende Norm sieht vor, dass PSAgA zusätzlich zu den Sichtprüfungen vor der Benutzung einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft wird.
Der Sachkundige muss eine Ausbildung nach DGUV 312-906 nachweisen und sich regelmäßig über Veränderungen in der Branche informieren, um stets aktuelle Erkenntnisse in seine Überprüfung mit einfließen lassen zu können.