Der Begriff Absturzsicherung muss für den Einsatzbereich der Feuerwehren und die Art der abzusichernden Gefahren im Vergleich zur klassischen Arbeitssicherheit in Gewerbe und Industrie deutlich differenzierter betrachtet werden.
Die Gefahrenparameter, die mit einer technischen Hilfeleistung, wie z. B. Havarien im Absturzgelände, Beseitigung und Sicherung von Sturmschäden auf Dächern, ja selbst vermeintlich einfachen Tätigkeiten wie das Abräumen von Schneelasten usw. verbunden sind, müssen im Vergleich zu gesicherten Tätigkeiten an exponierten Arbeitsplätzen und standardisierten Schutzeinrichtungen als wesentlich vielfältiger und auch kritischer eingestuft werden.