Über ortsfest eingebaute Steigschutzleitern werden höher gelegene Arbeitsplätze erreicht. Beispielweise Zustiege auf Dachflächen, auf Siloanlagen oder Lichtmasten. Aber auch Großmaschinen wie Regalbediengeräte oder Fahrzeuge wie Schiffe.
Ein Rückenschutzkorb an einer Steigleiter ist nicht als wirksame Absturzsicherung anzusehen. Eine bewusstlose Person wird unaufhaltsam nach unten stürzen. Eine Abseilrettung einer verunfallten Person ist nur mit großem Aufwand und sehr schwierig zu realisieren.
Präventions-Überlegungen führen bis auf Ausnahmen zur Absicherung mit Steigschutzsystemen.
Steigschutzleitern sind in der Norm EN 353-1 geregelt und bestehen aus einer festen Führung sowie einem abnehmbaren Auffanggerät in der Umgangssprache auch Steigschutzläufer genannt. Dieser führt die steigende Person beim Auf- und Abstieg sicher und fängt sie bei einem Sturz auf.
Die Führungen welche dauerhaft an der Steigschutzleiter montiert sind können als Stahlseil oder als Schiene ausgeführt sein. Führungen aus Schiene werden in regelmäßigen Abständen von ca. 1,3 m tragfähig an der Leiter verankert und müssen entsprechend statisch nachgewiesen werden.
Führungsschienen aus Stahlseil besitzen nur einen Lastableitepunkt an der oberen Seilaufhängung, was den Planungs- und Montageaufwand deutlich erleichtert. Sie eignen sich daher besonders für die Nachrüstung von Steigleitern oder Steigbolzen mit Steigschutz.