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Sichern und Retten in Höhen und Tiefen

Höhensicherungsgeräte

Höhensicherungsgeräte

Höhensicherungsgeräte erlauben weitestgehend Bewegungsfreiheit und werden daher als Verbindungsmittel eingesetzt, wenn Bewegungsabläufe mit möglichst geringer Behinderung abzusichern sind. Nicht zulässig ist eine Verwendung von Höhensicherungsgeräten auf Schüttgütern oder anderen Medien, in welcher man versinken kann!

Ähnlich einem Sicherheitsgurt im Kfz lässt sich das Verbindungsmittel aus dem Gehäuse des Höhensicherungsgeräts herausziehen und blockiert bei ruckartigem Zug (Auszuggeschwindigkeit größer ca. 1,5m/s).

Eine Feder hält das Verbindungsmittel auf Vorspannung. Beim Zurückgehen spult das Höhensicherungsgerät das Verbindungsmittel selbsttätig und verhindert somit Schlaffseil. Bei einem Sturz blockiert das Höhensicherungsgerät und fängt den Benutzer auf. Ein integrierter Falldämpfersystem mit Rutschkupplung oder Bandfalldämpfer begrenzt den Fangstoß auf weniger als 6,0 kN. Höhensicherungsgeräte sind nach EN 360 zugelassen und zertifiziert.

Um den bestmöglichen Schutz bieten zu können sollten Höhensicherungsgeräte möglichst oberhalb des Benutzers installiert sein. Spezielle Geräte mit Kantentest dürfen auch horizontal eingesetzt werden und eignen sich dadurch besonders in Arbeitskörben – Höhensicherungsgeräte für Hubarbeitsbühnen.

Höhensicherungsgeräte mit Rettungshubeinrichtung eignen sich zusätzlich zur schnellen Rettung nach einem Sturz auch zum befahren von eng umschlossenen Räumen, wie z.B. Behälter oder Silos.