Der Einzelanschlagpunkt wird durch Schrauben, Muttern und Dübel am Bauwerk befestigt. Parallel zur Auflagefläche der Grundplatte kann die Montage der Anschlageinrichtung in allen Richtungen erfolgen.
Die Funktion des Einzelanschlagpunktes ist die Absicherung gegen Absturz von eingewiesenen Personen.
Um diese Personen vor einem Absturz zu schützen, ist es wichtig, dass der Einzelanschlagpunkt mit einem Auffanggurt nach EN 361, Verbindungsmittel nach EN 354 und Falldämpfer nach EN 355, Höhensicherungsgerät nach EN 360 oder mitlaufendes Auffanggerät an flexibler Führung nach EN 353-2 in Verbindung steht.